Sunday 25 December 2016

Unternehmenskommunikation Department Bank Negara Malaysia Forex

Ziele amp Funktionen Bank Negara Malaysia ist die Zentralbank für Malaysia. Es wurde am 26. Januar 1959 gegründet, unter der Zentralbank der Malaya-Verordnung, 1958. mit den folgenden Zielen: Devisen und halten Reserven sichern den Wert der Währung als Bankier und Finanzberater für die Regierung Zur Förderung der Währungsstabilität Und eine solide finanzielle Struktur Zur Förderung der zuverlässigen, effizienten und reibungslosen Abwicklung der nationalen Zahlungs - und Abwicklungssysteme und zur Sicherung der nationalen Zahlungs - und Abwicklungssysteme auf den Vorteil Malaysias und auf die Kreditsituation zum Vorteil des Landes . Bei der Erreichung dieser Ziele orientiert sich die Bank an dem Grundsatz, dass sie nur im wirtschaftlichen Interesse der Nation und ohne Rücksicht auf den Gewinn als primäre Gegenleistung handeln sollte. Daher werden die Funktionen der Bank im Rahmen der breiteren Ziele der Förderung des Wirtschaftswachstums, eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Aufrechterhaltung der Preisstabilität und eines angemessenen Gleichgewichts in der internationalen Zahlungsposition des Landes, der Beseitigung der Armut und der Umstrukturierung der Gesellschaft durchgeführt. Insbesondere stellt die Bank sicher, dass die Verfügbarkeit und die Kosten für Geld und Kredit in der Wirtschaft mit den nationalen makroökonomischen Zielen übereinstimmen. In dieser Hinsicht fungiert die Bank als Bankier für Währungsausgabe, Hüter der internationalen Reserven und die Sicherung des Wertes der Ringgit, Bankier und Finanzberater für die Regierung, Agentur für die Geldpolitik und Verwaltung des Finanzsystems und Banker für die Banken . Bank Negara Malaysia, als Zentralbank, engagiert sich für Exzellenz bei der Förderung der Geld-und Finanzsystem Stabilität und die Förderung einer soliden und progressiven Finanzsektor, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zugunsten der Nation zu erreichen. Dies wird erreicht durch: Förderung einer Arbeitskultur, die die höchsten Standards für Professionalität und Integrität, Klugheit, Teamfähigkeit und Innovation hervorhebt und eine engagierte Arbeitskräfte entwickelt und pflegt, die hochkompetent und proaktiv ist, sensibel für die sich verändernden Bedürfnisse der Branche ist In allem, was wir tun, die Förderung der effektiven Nutzung von Technologie und gute Arbeit Praktiken zur Steigerung der Produktivität, Effizienz und Qualität der Annahme von Politiken und Praktiken zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Finanzinstitute, um internationalen Wettbewerb zu stellen und die notwendigen finanziellen Mittel und Finanzinstrumente zur wirksamen Verwaltung der monetären Stabilität. Gouverneure Gemäß Section 9 (1) des Zentralbankgesetzes von Malaysia 1958 wird der Gouverneur vom Yang Di Pertuan Agong und den stellvertretenden Gouverneuren vom Finanzminister ernannt. Seit der Gründung der Banken im Jahre 1959 gab es sieben Gouverneure. Tan Sri Dato Sri Dr. Zeti Akhtar Aziz Seit Mai 2000 Verwaltungsrat Ältere Offiziere der Bank Kontaktaufnahme mit der Bank Die Mitglieder der Öffentlichkeit können BNMLINK und BNMTELELINK um Informationen, Anfragen oder Rechtsbehelfe in den Bereichen konventionelle und islamische Banken, Versicherungen und Takaful kontaktieren , Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, Devisenverwaltung und andere Angelegenheiten im Rahmen der Bank Negara Malaysias. BNMLINK bietet Kundenservice und betreibt von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr an unserem Hauptsitz in Kuala Lumpur. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen über BNMLINK. BNMTELELINK ergänzt die Walk-in-Counter-Services von BNMLINK für die Öffentlichkeit und kann direkt per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail kontaktiert werden. Für allgemeine Anfragen oder Kommentare, senden Sie bitte Ihre E-Mails an bnmtelelink bnm. gov. my. Bei Fragen oder Anregungen zur BNM-Website wenden Sie sich bitte per E-Mail an webmaster bnm. gov. my. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Kommentare. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der von uns erhaltenen E-Mails möglicherweise nicht sofort antworten können. Trotzdem bemühen wir uns, innerhalb von fünf Tagen auf Anfragen zu antworten. Hier finden Sie die Kontaktinformationen für unsere Zentrale, BNMLINK und BNMTELELINK in Kuala Lumpur, sechs regionale Niederlassungen und zwei ausländische Repräsentanzen. Hauptverwaltung Bank Negara Malaysia Jalan Dato Onn P. O. Box 10922 50929 Kuala Lumpur Tel: 603-2698-8044 Fax: 603-2691-2990 Telex. MA 34137 / MA 34138 Öffnungszeiten: 9.00 - 17.00 Uhr (Montag - Freitag) Kontaktstelle (BNMTELELINK) Abteilung Unternehmenskommunikation Bank Negara Malaysia P. O. Box 10922 50929 Kuala Lumpur Tel. 1-300-88-5465 (1-300-88-LINK) (Übersee: 603-2174-1717) Fax: 603-2174-1515 E-Mail: bnmtelelink bnm. gov. my Betriebsstunden: 9.00 - 17.00 Uhr (Montag - Freitag) Zweigniederlassungen Verwaltete GesetzgebungForex-Verordnung in Malaysia Die Zentralbank - Bank Negara Malaysia Angelegenheiten betreffend Malaysias Währung wird durch die Zentralbank von Malaysia, Bank Negara Malaya geregelt. Es wurde am 26. Januar 1959 gegründet und befindet sich in der Landeshauptstadt Kuala Lumpur mit dem Ziel, die nationale Währung auszustellen. Malaysischer Ringgit dient als Bankier und Berater der malaysischen Regierung und schließlich zur Regulierung der Kreditverhältnisse des Landes. Es gibt bestimmte Bestimmungen, die die Bank in der Vergangenheit veröffentlicht hatte, die Verwirrung darüber verursachen können, ob der malaysische Ringgit an der Devisenbörse gehandelt werden darf oder nicht. Es war auch mit ehemaligen Kapitalkontrollen speziell die Offshore-Verbot des malaysischen Ringgit gemischt. Börsenkontrollgesetz von 1953 Ein Gesetz zur Übertragung von Befugnissen und Auferlegung von Zöllen und Beschränkungen in Bezug auf Gold, Währung, Zahlungen, Wertpapiere, Schulden sowie die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Abwicklung von Vermögensgegenständen sowie für Zwecke im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Angelegenheiten . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis zur Akte A1241 / 2005 - cif. 1. Januar 2007 Einschränkungen bei der Ein - und Ausfuhr sind im Teil V Einfuhr und Ausfuhr des Gesetzes offensichtlich, und eine ungelernte Auslegung kann zu unrichtigen Schlussfolgerungen führen. Abschnitt 24. Einfuhrbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person, die im Auftrag des Kontrol - lers angegeben werden kann, Banknoten oder Banknoten einer Klasse einreichen, Zu jeder Zeit ein gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet irgendwelche Treasury Bills und eine Bescheinigung über das Eigentum an einer Sicherheit, einschließlich eines solchen Zertifikats, das storniert wurde, und alle Dokumente, die die Zerstörung, den Verlust oder die Kündigung eines Eigentumsbescheines für ein Wertpapier bescheinigen. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnotiz einen Teil einer Notiz und die Ausdruckssicherheit eine sekundäre Sicherheit. Abschnitt 25. Allgemeine Exportbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person irgendwelche Anmerkungen einer Klasse, die zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet gewesen sind oder haben, Postanweisungen irgendwelcher Schatzwechselrechnungen ausführen Die folgenden Dokumente (einschließlich eines solchen Dokumentes, das storniert worden ist): jede Bescheinigung über das Eigentum an einem Wertpapier und jeder Coupon jede Versicherungspolice jeder Wechsel oder Schuldschein, ausgedrückt in einer anderen Währung als die eines geplanten Territoriums und zahlbar Ansonsten innerhalb der geplanten Gebiete kein Dokument, für das Abschnitt 7 gilt, nicht von einem zugelassenen Händler oder in Übereinstimmung mit einer Genehmigung des Kontrol - lers ausgestellt wird, sowie alle Dokumente, aus denen die Vernichtung, der Verlust oder die Löschung der vorstehend genannten Dokumente und der ausgeführten Waren hervorgeht Auf die Person eines Reisenden oder in einem Reisegepäck, wie vorgeschrieben. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnote einen Teil einer Notiz, die Ausdruckssicherheit eine Sekundärsicherheit, und der Ausdrucks-Coupon ist in Übereinstimmung mit der Bedeutung der Sicherheit auszulegen. Aber die Bestimmungen über den Umgang mit Devisen werden im Abschnitt 4 des revidierten Gesetzes erwähnt. Abschnitt 4. Dealings in Gold und Devisen. Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrol - lers darf keine Person, die kein autorisierter Händler ist, in Malaysia Gold oder Devisen kaufen oder ausleihen oder Gold oder Fremdwährung an irgendeine Person verkaufen oder verleihen, die kein autorisierter Händler ist . Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrollers darf keine Person, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, mit Ausnahme eines zugelassenen Händlers, in Malaysia jede Handlung vornehmen, die mit Gold oder aus dem Ausland in Verbindung steht oder sich darauf vorbereitet Währung von, oder Verkauf oder die Verleihung von Gold oder Devisen an eine Person außerhalb von Malaysia. Wo eine Person in Malaysia Gold oder Devisen leistet oder eine Person ist, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, handelt es sich um eine Handlung, die den Kauf oder die Kreditaufnahme von Gold oder Fremdwährung im Ausland in Verbindung mit diesem vorsieht oder vorbereitet Malaysia hat er sich an die Bedingungen zu halten, unter denen er in Anspruch genommen werden kann, oder an die Zeit, in der er aufbewahrt werden kann, so wie sie ihm von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Es ist eindeutig festgelegt, dass Unternehmen, Forex Broker speziell, können zu importieren oder zu exportieren Währungen, sobald es von der Controller-Controller von Foreign Exchange erlaubt wurde. Deren Genehmigung in Form einer Lizenz vorliegt, die im Teil II des Gesetzes über die Geldveränderung von 1998 erwähnt wird. Geldwechselgesetz 1998 Ein Gesetz, das die Lizenzierung und Regulierung des Geldwechsels und für andere damit zusammenhängende Angelegenheiten vorsieht . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis PU (A) 237/2006 - cif. 21 Jul 2006 Keine Person darf Geldwechsel tätigen, ohne dass eine Lizenz nach diesem Gesetz erteilt wird. Jede Person, die gegen einen Unterabschnitt verstößt, hat eine Straftat zu begehen und verurteilt eine Geldbuße von höchstens einhunderttausend Ringgit oder eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beides. Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet das Wechselgeldgeschäft - die Abwicklung eines Devisentermingeschäftes zu einem Umtauschgeschäft, das die Geschäfte des Kaufs von Reiseschecks zu einem Wechselkurs oder einem anderen Geschäft, das der Minister vorschreiben kann, tätigt. Die Notwendigkeit der Anwendung einer Lizenz, der Beschreibung des Antragstellers und der Lizenz selbst ist im Unterabschnitt des Gesetzes vorgesehen. Es wurde auch diskutiert, im vorigen Unterabschnitt der Lizenzen Prozess, Widerruf und die Parameter davon, zusammen mit möglichen Vorgehensweise. Damit kommt zu dem Schluss, dass der Devisenhandel nicht direkt durch die Zentralbank reguliert wird. Die BNM regelt nur das malaysische Ringgit und erteilt Lizenzen, aber nicht den Handel selbst. Nach Angaben der malaysischen Investitionsentwicklungsbehörde (MIDA): Investitionen in Fremdwährungsaktiva Die Einwohner sind berechtigt, in Fremdwährungsaktiva mit eigenen Fremdwährungsfonds zu investieren Zulässige Fremdwährungsdarlehen und Erlöse aus der Ausgabe von Initial Public Offerings auf dem Hauptvorstand der Bursa Malaysia. Die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen gelten nur für Investitionen von Gebietsansässigen mit inländischem Ringgitdarlehen, die Ringgit für die Investition wie folgt in Fremdwährung umwandeln. Bis zu RM50 Million Äquivalente pro Kalenderjahr für gebietsansässige Gesellschaften auf Unternehmensgruppe und bis zu RM1 Million Äquivalent pro Kalenderjahr in Summe für ansässige Einzelpersonen. Fremdwährungsdarlehen Inländische Gesellschaften können beliebige Fremdwährungsdarlehen erwerben von: lizenzierte Onshore-Banken Nicht ansässige Nichtbankgesellschaften und inländische verbundene Unternehmen Fremdwährungsdarlehen von gebietsansässigen Gesellschaften aus gebietsfremden Banken und anderen Gebietsfremden (Nicht verbunden) unterliegt einer aufsichtsrechtlichen Obergrenze von RM100 Mio. Äquivalenten insgesamt auf Konzernebene. Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Personen aus lizenzierten Onshore-Banken und Gebietsfremden unterliegen einer Gesamtgrenze von 10 Mio. RM. Ausleihen im Ringgit Die ansässigen Gesellschaften sind berechtigt, Ringgit-Darlehen von nicht ansässigen nichtbankenbezogenen Unternehmen zur Finanzierung von Aktivitäten im realen Sektor in Malaysia oder bis zu RM1 Mio. in der Summe von anderen nicht ansässigen Nichtbanken oder Einzelpersonen zur Verwendung in Malaysia Resident Einzelpersonen sind frei zu erhalten Ringgit Kreditaufnahme von Betrag von nicht ansässigen unmittelbaren Familienangehörigen und bis zu insgesamt RM1 Millionen von gebietsfremden Nichtbanken oder andere nichtansässige Personen für den Einsatz in Malaysia. Hedging-Bewohner sind frei, mit lizenzierten Onshore-Banken und lizenzierten International Islamic Banks für ihre Kapital-Konto-und Girokonto-Transaktionen zu sichern. Hedging mit Ringgit muss jedoch nur mit den lizenzierten Onshore Banken durchgeführt werden. Fremdwährungskonten Die Einwohner sind berechtigt, Devisenkonten mit lizenzierten Onshore-Banken, lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshore-Banken für jeden Zweck zu eröffnen. Im Falle einer gebietsansässigen Person kann das Konto einzeln oder gemeinsam mit einer anderen gebietsansässigen Person und mit einem gebietsfremden unmittelbaren Familienmitglied gehalten werden. Für Fremdwährungskonten, die von gebietsansässigen Gesellschaften mit lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshorebanken geführt werden, Konto kann mit jedem Devisen-Eingang, mit Ausnahme der Erlöse aus der Ausfuhr von Waren finanziert werden. Es gibt keine Beschränkungen für die Herkunft von Fremdwährungsfonds, die in Fremdwährungskonten bei den lizenzierten Onshorebanken geführt werden. Es kann gefolgert werden, dass Investitionen in Fremdwährungsaktiva sind erlaubt und uneingeschränkt, es sei denn, der Investor ist durch ein riesiges Darlehen behindert. Dies ist mit Bezug auf einen Brief an Herausgeber ldquoIronic, dass ich lsquoPaidrsquo Bank verwenden, um meine moneyrdquo veröffentlicht in The Star am 24. August Die Bank Negara Malaysia möchte ein Bewusstsein schaffen und den Mitgliedern der Öffentlichkeit Leitlinien für die Einführung von Gebühren und Gebühren von Bankinstituten geben. Keine Gebühren für grundlegende Sparkonten 2. Bankinstitute dürfen keine Wartungsgebühr für alle Sparkonten auferlegen, es sei denn, es handelt sich um ein Hybridkonto (z. B. mit Spar - und Leistungskonto). Bei ruhenden Konten mit Salden von mehr als RM10 können Bankinstitute jedoch eine jährliche Servicegebühr von nicht mehr als RM10 erheben, bis die verbleibenden Salden an nicht beanspruchte Gelder gemäß dem Ungesetzten Moniesgesetz von 1965 gesendet werden. Die Verbraucher können sich für die grundlegenden Bankkonten entscheiden 3. Mitglieder der Öffentlichkeit, die in der Regel grundlegende Bankgeschäfte wie ATM-Abhebungen und Einlagen über den Ladentisch ausführen, können sich dafür entscheiden, ein Basisbankkonto zu führen. Dieses Konto wird von Bankinstituten mit minimalen Gebühren. Verbraucher auf Anfrage für die Aufschlüsselung der Gebühren und Gebühren 4. Banksrsquo Kunden wird geraten, um eine Aufschlüsselung der Gebühren und Gebühren von der Bank auferlegt werden. Damit soll überprüft werden, ob die Gebühren angemessen sind. 5. Für weitere Anfragen zu Fragen im Rahmen der Bank Negara Malaysia. Mitglieder der Öffentlichkeit können sich an folgende Kontaktstellen wenden: BNMTELELINK (Kundendienst-Call-Center) Tel: 1-300-88-5465 Fax: 03-21741515 E-Mail: bnmtelelinkbnm. gov. my BNMLINK (Customer Service Walk-In-Center) Block D, Bank Negara Malaysia. Jalan Dato39 Onn, 50480, Kuala Lumpur (Geschäftszeiten: Montag-Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr außer Feiertagen) Abu Hassan Alshari Yahaya Direktor Unternehmenskommunikation Abteilung Bank Negara


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